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Bezeichnungsverordnungen
Heute findet man im Supermarkt überwiegend die Bezeichnung Konfitüre
Bis zum Erlass der Konfitürenverordnung (KonfV) vom 26. Oktober 1982 in Deutschland wurde der Begriff für
Zubereitungen aus zahlreichen Früchten wie Johannisbeeren, Kirschen, Erdbeeren, Aprikosen/Marillen, Himbeeren, Pflaumen, Birnen, Äpfeln und anderen verwendet. Der Unterschied zur
Konfitüre bestand darin, dass bei letzterer noch Fruchtstücke erkennbar waren. Man unterschied außerdem Einfrucht- von Mehrfruchtmarmeladen.
Seit der Konfitüren-Verordnung und laut
EU-Vorschrift (Codexkapitel B5 Konfitüre und andere Obsterzeugnisse) dürfen unter der Bezeichnung Marmelade nur noch Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten verkauft werden. Dieses ist auf
den englischen Einfluss zurückzuführen, denn der englische Begriff Marmalade bezeichnete schon vorher die besondere britische (Bitter-) Orangenmarmelade. Die neue Einteilung kann zu
Missverständnissen führen, da es keinen Unterschied mehr für die alten Bedeutungen in der Bezeichnung gibt.
Marmelade, zu deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern Fruchtsaft
benutzt wurde, nennt man Gelee. Natursüße Produkte von ähnlicher Beschaffenheit müssen in Deutschland als „Fruchtaufstrich“ bezeichnet werden.
Ungeachtet der Verordnung wird in vielen Gegenden die traditionelle
Bezeichnung Marmelade umgangssprachlich beibehalten.
Ausnahmegenehmigung für Kleinerzeuger
Ende 2003 hat die
EU-Kommission eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt, nach der Kleinerzeuger ihre eingekochten Früchte wie früher als Marmelade bezeichnen dürfen. Diese Gesetzesänderung wurde im Juni 2004
auch vom EU-Parlament bestätigt. Das bedeutet, dass im Inland die bisherige Bezeichnung Marmelade generell erlaubt ist, nur auf Packungen für den Export muss Konfitüre aufgedruckt sein.
Dieselbe Ausnahme gilt bereits für Dänemark und Griechenland.
Österreich ist ebenso ausgenommen von dieser Regelung, da die Bezeichnung Konfitüre hier nicht üblich ist. Daher
dürfen Erzeuger weiterhin die typisch österreichische Bezeichnung verwenden, ähnlich wie bei Paradeisern für Tomaten oder Erdäpfel für Kartoffeln.
Quelle: Wikipedia
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